Aktuelle Zahlen und Paragraphen – ein kurzer Überblick
In Deutschland leben ca. 83 Millionen Menschen, etwa 200.000 Menschen nutzen die Deutsche Gebärdensprache (DGS) als Kommunikationsform, davon haben ca. 80.000 Personen eine Hörbehinderung bzw. sind gehörlos laut dem Informationsdienst Wissenschaft e.V. -idw- (Quelle: idw).
Seit dem 1. Mai 2002 gilt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Es regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bereich des öffentlichen Rechts.
Wer muss Gebärdensprachvideos auf Websites anbieten?
Für öffentliche Stellen des Bundes sind folgende Erläuterungen laut der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung im § 4 BITV 2.0 in Deutscher Gebärdensprache (und in Leichter Sprache) bereitzustellen:
- Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Website,
- Hinweise zur Navigation,
- eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit,
- Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache (und in Leichter Sprache).
Laut dem Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik gehört das Angebot von Gebärdensprache und Leichter Sprache heutzutage zum Standard. Öffentliche Stellen, die rechtlich nicht dazu verpflichtet sind, sollten die Vorgaben ebenfalls berücksichtigen. Gleichzeitig gibt es keine Verpflichtung, alle Informationen eines Internetauftritts in Leichter Sprache und Gebärdensprache anzubieten.
Gebärdensprachvideos für die Website
Für die Produktion bzw. Bereitstellung von Gebärdensprachvideos gibt es aktuell im Wesentlichen zwei Optionen:
Erstellung der Gebärdensprachvideos durch reale Personen
Für die Erstellung von Gebärdensprachvideos werden oftmals die Dienste von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher in Anspruch genommen. Die Gestik und Mimik sind in der Gebärdensprache entscheidend für ein gutes Verständnis.
Durch den Einsatz von realen Menschen in den Videos können die Informationen nach definiertem Storyboard und für die jeweilige Institution personalisiert umgesetzt bzw. vorgetragen werden. Zudem besteht bis dato bei der Gehörlosen-Community eine größere Akzeptanz, wenn die Gebärdensprache von realen Personen vorgetragen wird. Sie sind Sympathieträger, real und teilweise auch schon in der Community bekannt.
Laut idw gibt es zurzeit ca. 800 ausgebildete Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher. Der Deutscher Gehörlosen-Bund e.V. bietet eine Übersicht mit Anlaufstellen in den einzelnen Bundesländern an. Hier geht es zur Übersicht.
Erstellung der Gebärdensprachvideos durch Avatare
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat bereits in 2011 eine Machbarkeitsstudie zur Abschätzung der Nutzungsmöglichkeiten von Gebärdenavataren in Auftrag gegeben.
Für die Realisierung eines umfangreichen barrierefreien Internetangebotes für gehörlose Menschen scheint der Einsatz von Avataren erfolgsversprechend zu sein. Avatare sind künstliche Figuren, die die Möglichkeit bieten, Inhalte in Gebärdensprache wiederzugeben. Eine besondere Herausforderung bei der Produktion von Videos mit Gebärdenavataren liegt darin, die Mimik und Gestik möglichst genau wiederzugeben. Mittlerweile gibt es einige Anbieter, die sich auf die Produktion von Gebärdensprachvideos mithilfe von Avataren spezialisiert haben.
Ein kommunaler Gebärdensprach-Avatar-Baukasten
Einen kommunalen Gebärdensprach-Avatar-Baukasten bietet zum Beispiel das Unternehmen Charamel an. Der Baukasten wurde mit gehörlosen Experten und Expertinnen konzipiert und verwertet aktuelle Ergebnisse aus dem KI-Forschungsprojekt „AVASAG“.
Neben den nach BITV 2.0 § 4 geforderten Informationen, bietet der Baukasten auch Gebärdensprachvideos zu bestimmten Bürgerservices, wie zum Beispiel das Beantragen und Ändern von Ausweisen oder das An-, Ab- und Ummelden des Wohnsitzes, an. Die Baukasten-Inhalte werden dabei kontinuierlich ausgebaut.
Die Gebärdensprachvideos können über das Dashboard durch die Städte und Kommunen eigenständig verwaltet, in Teilen inhaltlich personalisiert und veröffentlicht werden. Ein großer Vorteil im Vergleich zur Produktion von Gebärdensprachvideos mit realen Personen ist, dass die Videos jederzeit inhaltlich geändert und neu generiert werden können.
Beispiel: Gebärdensprachvideo erklärt den Aufbau und die Navigation der Website von VisionConnect.
Fazit und Ausblick
Die Bereitstellung von Gebärdensprachvideos ist aktuell nur für öffentliche Stellen des Bundes gemäß BITV § 4 verpflichtend bereitzustellen. Aktuell ist die Realisierung von Gebärdensprachvideos noch verhältnismäßig aufwändig. Die KI- und Avatartechnologie bietet das Potential, dass zukünftig Gebärdensprachvideos einfacher produziert werden können und sich das Angebot im Netz dadurch stetig erweitert.
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